Klinik Vincentinum Augsburg Frontansicht

Klinik Vincentinum
Franziskanergasse 12
86152 Augsburg

T 0821 3167-0
F 0821 3167-229

info@klinik-vincentinum.de

FAQ zum Aufenthalt in der Klinik Vincentinum

Für wen gilt die Hausordnung?

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die die Klinik Vincentinum und die zugehörigen Einrichtungen einschließlich Außenanlagen und Verkehrsflächen aufsuchen und sich dort aufhalten. Sie ist Teil der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Klinik Vincentinum.

Welche allgemeinen Verhaltensregeln gibt es?

  • Den Anordnungen und Weisungen des Klinikpersonals und der Verwaltung ist Folge zu leisten.
  • Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und Sauberkeit ist einzuhalten.
  • Unnötiger Lärm ist zu vermeiden, um die Ruhe der Patienten zu gewährleisten.
  • Das Mitbringen von Tieren ist auf dem gesamten Klinikgelände verboten.
  • Das Abstellen von persönlichen Gegenständen ist nur in Absprache mit dem Personal und ohne Fluchtwege zu blockieren erlaubt.
  • Film-, Foto- und Videoaufnahmen sowie das Verteilen von Werbung und das Durchführen von Sammlungen sind nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.

Gibt es Rauch- und Alkoholverbote?

  • Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb der Klinik erlaubt.
  • Der Konsum von Alkohol wird wegen möglicher Nebenwirkungen in Verbindung mit Medikamenten nicht empfohlen.
  • Der Konsum von Drogen, inklusive Cannabis, ist verboten.

Welche Brandschutzregeln gelten?

  • Offenes Licht wie Kerzen ist verboten.
  • Im Brandfall sind Fluchtwege zu benutzen und Sammelplätze aufzusuchen.
  • Flure, Einfahrten und Zugänge müssen freigehalten werden.
  • Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen ist untersagt.
  • Die Benutzung von Aufzügen ist bei Brand- oder Rauchalarm verboten.

Wie ist die Nutzung von Aufzügen geregelt?

  • Aufzüge sind nur für den Personenverkehr bestimmt.
  • Benutzung bei unbeleuchteter Kabine und bei Feueralarm ist verboten.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung fahren.
  • Schäden sind unverzüglich zu melden.

Wie ist das Verlassen der Klinik geregelt?

  • Das Verlassen des Klinikgeländes bedarf der Zustimmung der behandelnden Ärzte.
  • Beim Verlassen tragen die Patienten die Verantwortung selbst.

Welche Regeln gelten für private Geräte?

  • Betrieb privater Geräte wie Heizgeräte, Wasserkocher und Klimageräte ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Körperpflegegeräte wie Rasierapparate und Föhne sind ausgenommen.

Was sind die Besuchszeiten und Regeln?

  • Besuchszeiten sind täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr, letzter Einlass 18:15 Uhr.
  • Es sind maximal zwei Besucher pro Patient und Tag mit einer Aufenthaltsdauer von jeweils einer Stunde erlaubt.
  • Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind nach Absprache mit dem Pflegepersonal möglich.
  • Besuch bei Patienten mit Infektionskrankheiten ist nur nach Rücksprache und Einhaltung der Vorgaben erlaubt.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen wird der Zutritt verweigert.

Wie ist das Parken geregelt?

  • Zeitlich begrenzte Parkzonen in der Franziskanergasse und kostenpflichtige Parkplätze in Tiefgaragen stehen zur Verfügung.
  • Für Schwerbehinderte sind spezielle Stellplätze ausgewiesen.
  • Falsch geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.

Welche Einschränkungen gelten für Werbung und Sammlungen?

  • Werbung, Betteln, Veranstaltungen und parteipolitische Betätigungen sind verboten.
  • Ausnahmen sind nur mit Erlaubnis der Klinikleitung möglich.

Wie können Beschwerden geäußert werden?

  • Beschwerden und Anregungen können mündlich oder schriftlich an Pflegepersonal, behandelnde Ärzte oder Klinikleitung gerichtet werden.
  • Rückmeldebögen sind auf allen Stationen verfügbar.

Was sind mögliche Konsequenzen bei Verstößen?

  • Wiederholte oder grobe Verstöße können zu disziplinarischen Entlassungen und Hausverboten führen.
  • Schäden am Eigentum werden rechtlich verfolgt.

Was ist bei der Entlassung zu beachten?

  • Bei Entlassung sind alle ausgeliehenen Gegenstände und Hilfsmittel zurückzugeben.

 

Wie sind unsere Besuchsregelungen?

Schön, dass Sie uns und Ihren Angehörigen in der Klinik Vincentinum besuchen möchten. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Genesungsverlauf unserer Patienten. Gerne heißen wir Sie willkommen.

In folgenden Zeiten sind Besuche möglich:
Montag bis Freitag: 14.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass 18.15 Uhr) 
Wochenende und Feiertage: 10:00 bis 19:00 Uhr (letzter Einlass 18.15 Uhr) 

Möglich sind zwei Besucher pro Tag und Patient mit einer Dauer von je einer Stunde. Es sollen sich i.d.R. nur Besucher eines Patienten gleichzeitig im Patientenzimmer aufhalten.
Nutzen Sie auch gern unsere Cafeteria mit Außenbereich.

Bitte melden Sie sich an der Information im EG, wenn Sie zu einem Besuch in die Klinik kommen. Vielen Dank!

Weiteres zu Aufenthalt

Cafeteria

Cafeteria in der Klinik Vincentinum

Die Cafeteria im Bereich neben dem Haupteingang im Erdgeschoss bietet neben kalten und warmen Getränken, kleinen Speisen, Kuchen und Gebäck, Obst und Joghurts auch:

  • Eis und Süßwaren
  • Geschenkartikel
  • Hygieneartikel
  • Zeitungen und Zeitschriften

Öffnungszeiten

Mo - Fr                      08.30 - 15.30 Uhr
Sa/So/Feiertag        12.00 - 16.30 Uhr (nicht in den Ferien)

Außerhalb unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen unsere Getränke- und Süßwarenautomaten zur Verfügung.

Weitere Informationen

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