Es ist uns ein Anliegen Ihnen, auch nach Auslaufen vieler Coronaschutzmaßnahmen, einen möglichst sicheren Aufenthalt in der Klinik Vincentinum zu ermöglichen. Wir informieren Sie deshalb über die wichtigsten Regelungen, die ab 08.04.2023 weiterhin gelten, um einen Eintrag des Corona-Virus in das Krankenhaus zu vermeiden.
Für symptomfreie Patienten besteht keine generelle Maskenpflicht mehr. Patienten mit einschlägigen Symptomen sollten einen Mund-Nasenschutz tragen.
Patienten werden in der Regel nicht mehr automatisch auf eine Corona-Infektion getestet. Ausnahmen sind
In diesen Fällen erfolgt eine Abklärung mittels PCR-, Schnell-PCR oder Antigen-Schnelltest. Auch kann im Vorfeld einer geplanten stationären Aufnahme, beim prästationären Aufenthalt ein PCR-Test druchgeführt werden.
Wichtig: Falls Sie unter einschlägiger Symptomatik leiden, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnte, melden Sie sich bitte möglichst im Vorfeld bei Ihrem behandelnden Arzt/Abteilung, damit eine Befundabklärung und Testung vor ambulanter/stationärer Aufnahme stattfinden kann.
Es gelten weiterhin strenge Hygiene- und Vorsichtmaßnahmen in unserer Klinik:
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gelten aktuell folgende Besuchsregeln:
Falls Sie Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, sollte wohlmöglich auf einen Krankenhausbesuch verzichtet werden. Entscheiden Sie sich dennoch dazu Patienten zu besuchen, möchten wir sie darum bitten, während des gesamten Aufenthalts eine FFP2 Maske zu tragen.